B1857/88•Verfassungsgerichtshof B1857/88
B1857/88Tribunal Constitucional22 de jun. de 1989
Verwaltungsverfahrensgemeinschaft, Parteistellung Dienstrecht, Dienstrecht, Lehrer, VfGH / Legitimation
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Salzburg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Vertreters die mit S 11.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.