B572/89•Verfassungsgerichtshof B572/89
B572/89Tribunal Constitucional23 de jun. de 1989
Grundverkehrsrecht Versteigerung exekutive, Verwaltungsverfahren, Parteistellung Grundverkehrsrecht, Berufung, Eigentumseingriff
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.
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