B1973/88•Verfassungsgerichtshof B1973/88
B1973/88Tribunal Constitucional23 de jun. de 1989
Krankenanstalten, Sondergebühren, Auslegung verfassungskonforme
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird daher aufgehoben.
Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 11.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.