B577/89•Verfassungsgerichtshof B577/89
B577/89Tribunal Constitucional28 de set. de 1989
Versammlungsrecht, VfGH / Prüfungsmaßstab, VfGH / Abtretung, Interessenabwägung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.
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