B1333/87•Verfassungsgerichtshof B1333/87
B1333/87Tribunal Constitucional7 de dez. de 1989
Hochschulen, Studienvorschriften, Auslegung verfassungskonforme
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wissenschaft und Forschung) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines bevollmächtigten Vertreters die mit S 11.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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