B533/89•Verfassungsgerichtshof B533/89
B533/89Tribunal Constitucional26 de fev. de 1990
Grundverkehr, Selbstbewirtschaftung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird daher abgewiesen.
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