B109/87•Verfassungsgerichtshof B109/87
B109/87Tribunal Constitucional27 de fev. de 1990
Außenhandel, Ausfuhrbewilligung, Erwerbsausübungsfreiheit wirtschaftliches Interesse
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Unversehrtheit des Eigentums sowie auf Freiheit der Erwerbsbetätigung verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden der Beschwerdevertreter die mit 11.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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