B1149/89•Verfassungsgerichtshof B1149/89
B1149/89Tribunal Constitucional14 de mar. de 1990
Rettung, Vereinsrecht, Behördenzuständigkeit Kompetenz Bund - Länder, Kompetenz Bund - Länder Rettung
Der beschwerdeführende Verein ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der beschwerdeführende Verein durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.