B1453/89•Verfassungsgerichtshof B1453/89
B1453/89Tribunal Constitucional11 de jun. de 1990
Rundfunk
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Beschwerdeführer ist schuldig, den beteiligten Parteien zu Handen ihres Vertreters Rechtsanwalt Dr. G K die mit insgesamt 18.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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