B830/89•Verfassungsgerichtshof B830/89
B830/89Tribunal Constitucional11 de jun. de 1990
Ausländergrunderwerb, Überfremdung
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird daher abgewiesen.
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