B1472/89•Verfassungsgerichtshof B1472/89
B1472/89Tribunal Constitucional28 de jun. de 1990
VfGH / Legitimation, Kompetenz Bund - Länder Zivilrechtswesen, Zivilrecht, Versteigerung außergerichtliche, Kompetenz Bund - Länder Versteigerungen, Rechtsüberleitung, Behördenzuständigkeit, Rechtsbereinigung, Auslegung Verfassungs-, Berücksichtigungsprinzip, Verwaltungspolizei
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Gesellschaft durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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