B919/89•Verfassungsgerichtshof B919/89
B919/89Tribunal Constitucional28 de jun. de 1990
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit 31.600 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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