B375/89•Verfassungsgerichtshof B375/89
B375/89Tribunal Constitucional29 de jun. de 1990
VfGH/ Anlaßfall
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird daher aufgehoben.
Das Land Salzburg ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Vertreters die mit S 14.520,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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