B664/90•Verfassungsgerichtshof B664/90
B664/90Tribunal Constitucional24 de set. de 1990
Rechtsanwälte, Berufsrecht Rechtsanwälte
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Antrag der Beschwerdeführerin, die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.
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