B1242/89•Verfassungsgerichtshof B1242/89
B1242/89Tribunal Constitucional1 de out. de 1990
Dienstrecht, Landeslehrer, Bescheidbegriff, schulfeste Stelle, VfGH / Beteiligter, Bescheidbegründung, Besetzungsvorschlag
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Oberösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Vertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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