B773/88•Verfassungsgerichtshof B773/88
B773/88Tribunal Constitucional3 de out. de 1990
VfGH / Anlaßfall
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung rechtswidriger genereller Normen in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird im bekämpften Umfang aufgehoben.
Die Bundes-Ingenieurkammer ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Vertreters die mit S 11.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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