B1267/89•Verfassungsgerichtshof B1267/89
B1267/89Tribunal Constitucional9 de out. de 1990
Rundfunk, Objektivitätsgebot (Rundfunk)
I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Vertreter die mit 34.500 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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