B36/90•Verfassungsgerichtshof B36/90
B36/90Tribunal Constitucional26 de nov. de 1990
Grundverkehrsrecht, Grundstück land- oder forstwirtschaftliches, Selbstbewirtschaftung, Behördenzuständigkeit Grundverkehr, Grundverkehrsrecht Kompetenz
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird daher abgewiesen.
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