B1584/89•Verfassungsgerichtshof B1584/89
B1584/89Tribunal Constitucional14 de dez. de 1990
VfGH / Anlaßfall
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen der Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Gesundheit und öffentlicher Dienst) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Vertreters die mit S 30.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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