B422/90•Verfassungsgerichtshof B422/90
B422/90Tribunal Constitucional25 de fev. de 1991
Ausländergrunderwerb, Überfremdung
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird daher abgewiesen.
Der Antrag der Beschwerdeführer, die Rechtssache an den Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.