B176/90•Verfassungsgerichtshof B176/90
B176/90Tribunal Constitucional25 de fev. de 1991
Grundverkehrsrecht, Kollegialbehörde, Behördenzuständigkeit
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden des Beschwerdevertreters die mit S 16.500,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen zu ersetzen.
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