B1243/90•Verfassungsgerichtshof B1243/90
B1243/90Tribunal Constitucional26 de fev. de 1991
VfGH / Wiedereinsetzung
Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Erhebung der Beschwerde wird stattgegeben.
Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.
Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
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