B41/91•Verfassungsgerichtshof B41/91
B41/91Tribunal Constitucional28 de fev. de 1991
Auslegung verfassungskonforme, Tierzucht, Tierärzte, Erwerbsausübungsfreiheit, Bedarfsprüfung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Erwerbsausübungsfreiheit verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Salzburg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit 15.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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