B1120/88•Verfassungsgerichtshof B1120/88
B1120/88Tribunal Constitucional28 de fev. de 1991
Rechte wohlerworbene, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Hochschülerschaft, Hochschulen, Studienbeihilfen, Übergangsbestimmung, Rückwirkung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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