B479/90•Verfassungsgerichtshof B479/90
B479/90Tribunal Constitucional7 de mar. de 1991
Ausländergrunderwerb, Parteistellung Grundverkehrsrecht, Parteibegriff, VfGH / Parteien, Grundverkehrsrecht, Bescheiderlassung, Behördenzusammensetzung, fair trial, Tribunal, Kollegialbehörde
I. Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
II. Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.
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