B1286/89•Verfassungsgerichtshof B1286/89
B1286/89Tribunal Constitucional8 de mar. de 1991
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.