B1871/88•Verfassungsgerichtshof B1871/88
B1871/88Tribunal Constitucional14 de mar. de 1991
VfGH / Anlaßfall
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Bundesland Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Vertreters die mit 27.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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