A39/85•Verfassungsgerichtshof A39/85
A39/85Tribunal Constitucional15 de mar. de 1991
VfGH / Sachverständige
1. Der vom Bund gestellte Ablehnungsantrag wird abgewiesen.
2. Der Sachverständige o.Univ.Prof. Dr. D M wird angewiesen, innerhalb von zwei Wochen dem Bund sämtliche ihm von der Stadt Wien übergebenen schriftlichen Unterlagen und mündlich erteilten Informationen, die er für die Erstellung seiner in dieser Rechtssache erstatteten Gutachten verwertete, zugänglich zu machen und die vom Bund hiezu allenfalls abzugebenden Äußerungen entgegenzunehmen; er wird ferner beauftragt, auch künftig bei allenfalls noch weiter abzugebenden Gutachten in dieser Weise zu verfahren.
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