B1371/90•Verfassungsgerichtshof B1371/90
B1371/90Tribunal Constitucional26 de jun. de 1991
Grundverkehrsrecht, Behördenzuständigkeit Grundverkehr, Grundstück land- oder forstwirtschaftliches, Eigentumseingriff
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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