B811/89•Verfassungsgerichtshof B811/89
B811/89Tribunal Constitucional26 de jun. de 1991
Datenschutz, Bindung (der Verwaltungsbehörden an VwGH), Behördenzuständigkeit, Feststellungsbescheid
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.