B793/90•Verfassungsgerichtshof B793/90
B793/90Tribunal Constitucional27 de jun. de 1991
Verwaltungsverfahren, Parteistellung Dienstrecht, Dienstrechtsverfahren, Ernennungsvoraussetzungen Dienstrecht, Lehrer, Besetzungsvorschlag
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Unterricht und Kunst) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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