B539/90•Verfassungsgerichtshof B539/90
B539/90Tribunal Constitucional27 de jun. de 1991
VfGH / Anlaßfall
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung rechtswidriger genereller Normen in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Vertreters die mit 30.000 S bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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