B513/90•Verfassungsgerichtshof B513/90
B513/90Tribunal Constitucional28 de jun. de 1991
VfGH / Anlaßfall, Auslegung verfassungskonforme, Vergnügungssteuer, Haftung, Spielautomaten
Die Ö sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, dem beschwerdeführenden Bundesbetrieb zuhanden der Finanzprokuratur die mit 9.270 S bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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