Verfassungsgerichtshof B4/91

B4/91Tribunal Constitucional3 de out. de 1991

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Regest

Rechte verfassungsgesetzlich gewährleistete, Grundrechte, Auskunftspflicht, Auslegung, Meinungsäußerungsfreiheit, Amtsverschwiegenheit

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Verfassungsgerichtshof B4/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.1991

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

Antragsgemäß wird die Beschwerde gemäß Art144 Abs3 B-VG an den Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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