B762/90•Verfassungsgerichtshof B762/90
B762/90Tribunal Constitucional10 de out. de 1991
Schischulen, Übergangsbestimmung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der angefochtene Bescheid wird daher aufgehoben.
Das Land Salzburg ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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