B91/91•Verfassungsgerichtshof B91/91
B91/91Tribunal Constitucional25 de nov. de 1991
Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren, Zeugengebühr, Gebühr Zeugen-, Strafvollzug, Arbeitsvergütung (Strafvollzug)
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Justiz) ist verpflichtet, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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