B432/91•Verfassungsgerichtshof B432/91
B432/91Tribunal Constitucional24 de fev. de 1992
Grundverkehrsrecht
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird daher abgewiesen.
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