B1029/91•Verfassungsgerichtshof B1029/91
B1029/91Tribunal Constitucional25 de fev. de 1992
Grundverkehrsrecht, Determinierungsgebot, Ausländergrunderwerb, Behördenzusammensetzung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird daher abgewiesen.
Der Antrag, die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.