B451/92•Verfassungsgerichtshof B451/92
B451/92Tribunal Constitucional15 de jun. de 1992
Grundverkehrsrecht, Versteigerung exekutive, Verwaltungsverfahren Berufung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.
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