B1307/90; B1394/90•Verfassungsgerichtshof B1307/90; B1394/90
B1307/90; B1394/90Tribunal Constitucional16 de jun. de 1992
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden daher aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Vertreter die mit jeweils S 30.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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