B29/91•Verfassungsgerichtshof B29/91
B29/91Tribunal Constitucional24 de jun. de 1992
VfGH / Anlaßfall
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Ingenieurkammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland ist verpflichtet, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Vertreters die mit S 15.000,-- festgesetzten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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