B6/91•Verfassungsgerichtshof B6/91
B6/91Tribunal Constitucional25 de jun. de 1992
VfGH / Anlaßfall
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Kosten zu ersetzen.
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