B104/91•Verfassungsgerichtshof B104/91
B104/91Tribunal Constitucional28 de set. de 1992
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführerinnen sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Stadt Wien ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 15.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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