B1249/90; B173/91; B1299/91•Verfassungsgerichtshof B1249/90; B173/91; B1299/91
B1249/90; B173/91; B1299/91Tribunal Constitucional5 de out. de 1992
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den jeweils angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Wien ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit jeweils S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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