B596/91•Verfassungsgerichtshof B596/91
B596/91Tribunal Constitucional7 de out. de 1992
Grundverkehrsrecht, Kollegialbehörde, Behördenzusammensetzung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 15.390,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.
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