B1410/90•Verfassungsgerichtshof B1410/90
B1410/90Tribunal Constitucional13 de out. de 1992
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres Vertreters die mit 13.750 S bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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