B384/92•Verfassungsgerichtshof B384/92
B384/92Tribunal Constitucional30 de nov. de 1992
Grundverkehrsrecht
1. Der Erst- und der Zweitbeschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird insoweit abgewiesen.
2. Die vom Drittbeschwerdeführer erhobene Beschwerde wird zurückgewiesen.
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