B1141/91; B1142/91•Verfassungsgerichtshof B1141/91; B1142/91
B1141/91; B1142/91Tribunal Constitucional30 de nov. de 1992
Wahlen, Wahlrecht aktives, Wohnsitz, Bescheidbegründung
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Teilnahme an der Gemeinderatswahl verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Oberösterreich ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen der Beschwerdevertreter die mit je 15.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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