B1048/91•Verfassungsgerichtshof B1048/91
B1048/91Tribunal Constitucional30 de nov. de 1992
Fremdenpolizei, Aufenthaltsverbot
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen des Beschwerdevertreters die mit 15.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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