B1589/92•Verfassungsgerichtshof B1589/92
B1589/92Tribunal Constitucional9 de dez. de 1992
Grundverkehrsrecht, Versteigerung exekutive, Berufung, Beschwer
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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